Impfung gegen New Castle


In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.

Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.

 

Impfstoff gegen die Newcastle Krankheit in Kombi mit infektiöser Bronchitis gibt es von der Firma MSD in tausender Dosen (Nobilis MA5+Clone 30). Laut Hersteller wird dies in den nächsten Jahren auch so bleiben.


23.12.2018

 

Da uns immer wieder Fragen zu Impfabständen und Dauer der Immunisierung gestellt werden, haben wir hier die wichtigsten Informationen zur Impfung gegen die New-Castle DIsease (ND) ´zusammengestellt. 

Bitte hier herunterladen:

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Informationen über Newcastle-Impfung
Impfung gegen Newcastle.pdf
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Neue Impfstoffgeneration gegen die New-Castle-Krankheit

 

Folgende Frage eines Züchters wurde bezüglich der Impfung gestellt:

 

" Ich habe eine Frage zum Impfen der Hühner gegen die New-Castle. Nach meiner Information gibt es nur noch Ma 5 und Clone 30. Clone 30 muss aber  alle 6 Wochen nachgeimpft werden. Bisher wurde doch mit Hitchner oder La Sota immer nur vierteljährlich geimpft. Wie sollen wir das als kleinere Geflügelhalter denn nun machen?  Meine Tierärztin ist hier auch überfragt.  Für eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen sehr dankbar.  

 

Hier die Antwort des Tier- und Artenschutzbeauftragten des BDRG, Dr. Michael Götz:

 

Sehr geehrter Züchter,

 

die neue Impfstoffgeneration Clone 30 hat eine bessere und längere Wirkung als z.B. Hitchner oder La Sota. Im alten Zulassungsverfahren bei Hitchner und La Sota musste keine Dauer der Wirkung nachgewiesen werden. Bei den neuen Zulassungen muss die Dauer der Wirkung  zugelassen werden. Je länger die Dauer der Wirkung zugelassen wird um so mehr Geld kostet dies (es handelt sich hier um sehr hohe Beträge). Die Zulassung der Firma orientiert sich am Wirtschaftsgeflügel, da hier keine längere Zulassung als 4-6 Wochen notwendig sind. Bei Legehennen wird dann mit der Nadel geimpft, was dann die Legeperiode hält, Masthähnchen sind geschlachtet.

 

Einen sehr guten Impfschutz mit Clone 30 (oder Ma5Clone 30) ist aus medizinischer Sicht gegeben, wenn man wie bisher 4x im Jahr impft (optimal istes, wenn man aber die 2. Impfung vorzieht und nach 6 Wochen durchführt. Ihr Tierärztin kann sich gerne mit er Fachberatung von MSD in Verbindung setzen.

 

Damit wir als Rassegeflügelzüchter keine Probleme bekommen, hat mir die Firma zugesagt, dass sie eine Studie anfertigt, die eine länger andauernde Wirkung wie 3 Monate belegt.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Götz